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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischen Berater*innen und Klient*innen als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Beraters/der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater/die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.

 

Die Psychologischen Berater*innen sind berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Berater/die Beraterin aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn/sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters/der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

 

Die Psychologischen Berater*innen erbringen ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden.

Die Psychologischen Berater*innen sind berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft.

 

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das dem Psychologischen Berater/der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.

Psychologische Berater*innen dürfen keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung der Klient*innen

 

Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klient*innen nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein. Die Psychologischen Berater*innen sind berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient*innen die Beratungsinhalte verneinen.

 

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung

 

Die Psychologischen Berater*innen haben für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird in einem gesonderten Behandlungsvertrag zwischen Klient/in und psychologischen Berater/in festgehalten. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater/der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Berater*innen aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.

Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten/der Klientin sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände.

 

Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater/die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen.

 

Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Beratungstermin, schuldet er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Der Betrag ist sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert war. Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Termine, die von Seiten der Psychologischen Berater*innen abgesagt werden müssen, werden den Klient*innen nicht in Rechnung gestellt. Klient*innen haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologischen Berater*innen. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

 

Psychologische Berater*innen behandeln die Klientendaten vertraulich und erteilen bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klient*innen Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klient*innen.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn Psychologische Berater*innen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Berater*innen oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Psychologische Berater*innen führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2. bleibt davon unberührt.

 

Sofern der Klient/die Klientin eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Berater/die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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